Biotechnologie-Betriebshaftpflicht-Versicherung
Essentiell ist eine detaillierte Beschreibung sämtlicher betrieblichen Tätigkeiten auf der Grundlage der Handelsregister-Anmeldung bzw. Firmensatzung (detaillierte Hinweise auf das Forschungs- und Entwicklungsziele sowie Produkte, aber auch Dienstleistungen / Serviceleistungen).
Folgende weiteren besonderen Deckungsbestandteile:
- Absicherung des Laborstätten-Risikos bzw. Gentechnik-Betriebsstättenrisiko emäß der behördlichen Genehmigungsbescheide. Hinweis auf die evtl. Sicherheitsstufen (i.d.R. S 1- oder S 2-Labor) sowie Gentechnik-Produkthaftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz weltweit für die Teilnahme an Messen, Kongressen, Tagungen, Geschäftsreisen
- Deckung für Schäden an gemieteten Gebäuden und Räumlichkeiten für Verwaltungs- und Laborbereiche (empfohlene Versicherungssumme mindestens € 500.000,--)
- Deckung für Schäden an fremden, zur Nutzung überlassenen Laborgeräten und technischen Einrichtungen (Wichtig gerade für junge Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen teilweise auf die Nutzung fremder Anlagen angewiesen sind), auch bei Verlust von Schlüsseln zu Universitäts- und Krankenhaus-Laboreinrichtungen und gemieteten Räumen
- Deckung für Schäden an fremden, zur Analyse, Untersuchung, Bearbeitung überlassenen Materialien, z.B. Proben, Wirkstoffe, Reagenzien
- Mitversicherung von umweltrelevanten Stoffen im Betrieb (Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Reagenzien, Chemikalien) - ggf. auch spezielle Strahlenhaftpflichtversicherung bei Verwendung von Röntgengeräten
- Mitversicherung des Produktrisikos für eigene Produkte aber auch bei Import von Produkten aus Nicht-EU-Ländern in den europäischen Markt
- Besondere Pflichtversicherung für Produkte im Sinne des Arzneimittelgesetzes